Wer seinen Führerschein außerhalb der EU erworben hat und seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, muss den Führerschein nach spätestens 6 Monaten umschreiben lassen.
Wer nach Ablauf dieser Zeit mit einem nicht EU Führerschein fährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Bist du im Besitz einer EU Fahrerlaubnis, so ist diese Europa weit gültig.
Für eine Umschreibung einer nicht EU Fahrerlaubnis müssen in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Eine theoretische Ausbildung und die Sonderfahrten entfallen.
Für die Umschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein im original
- Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Anmeldebestätigung einer Fahrschule
- Nachweis über das Ausstellungsdatum der ausländischen Fahrerlaubnis
- Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
- Antragsgebühr