Der Papierkram

Du musst den Führerschein bei dem Amt Einwohnermeldeamt beantragen, bei dem du mit deinem Erstwohnsitz gemeldet bist. 

Versuche bitte, die Antragsformalitäten so schnell wie möglich hinter dich zu bringen.

Die Bearbeitung kann unter Umständen bis zu 4 Wochen dauern.

Erst wenn der Führerscheinantrag genehmigt ist, bist du prüfberechtigt.

 

 

 

 

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigst du folgende Unterlagen: 

 

1.Anmeldebescheinigung deiner Fahrschule 

 

2. Sehtest 

 

3.Bescheinigung über einen ,,ERSTE HILFE KURS’’ ( Bei uns in der Fahrschule inkl. Sehtest & Passfoto möglich )

 

4. Ein Biometrisches Passbild

 

5. Personalausweis oder Reisepass 

 

6.Bearbeitungsgebühr beim Amt ca. € 45,-

 

 

Zusätzlich beim fahren mit 17 Jahren ( BF17 )

 

1. Antrag BF17

 

2. Zustimmung der Erziehungsberechtigten BF17

 

3. Bearbeitungsgebühr

 

Achtung:

Das begleitende Fahren mit 17 Jahren ist nur in Deutschland und Österreich möglich. Fahrten in andere Länder der EU sind nicht erlaubt.  Erst wenn du das Mindestalter ( 18 Jahre ) erreicht hast, bekommst du den Kartenführerschein. Mit diesem kannst du Europa weit fahren. 

Führerscheinantrag

1.  Mit 16,5 Jahren ( BF17 ) und mit 17,5 Jahren ( Reguläre  

       Fahrerlaubnis ) kannst du dich in der Fahrschule anmelden.

 

2.  3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kannst du

       die theoretische Prüfung ablegen.

 

3.  Einen Monat vor erreichen des Mindestalters kannst du die

        praktische Prüfung  ablegen.

 

 4.  Die Fahrerlaubnis wird mit erreichen des Mindestalters

        ausgehändigt. 


Merkblatt Führerschein beantragen

Antrag BF17 

 

Zustimmung der Erziehungsberechtigten BF17

Seite der Stadt Pulheim 

Führerscheinantrag


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Über 30 Jahre Fahrschule Walter Wolf in Pulheim