Führerschein zurückbekommen
Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen wieder erteilt werden. Wir von der Fahrschule Wolf helfen dir dabei, dies schnellstmöglich zu erreichen.
Wiedererteilung
Die erforderlichen Maßnahmen sind sehr individuell und können eine Nachschulung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umfassen. Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du einen Antrag auf die Wiedererteilung deines Führerscheins nach Entzug stellen. Je länger der Führerscheinentzug zurückliegt, desto wahrscheinlicher wird die Fahrerlaubnisbehörde auf eine erneute Fahrprüfung bestehen. Meist genügt jedoch bereits eine Fahrstunde, um auf die praktische Prüfung vorbereitet zu sein. Die genaue Stundenzahl besprichst Du mit deinem Fahrlehrer.
Vorraussetzungen
- Antragstellung frühestens drei Monate vor Ablauf der
Sperrfrist
- Aktueller Sehtest
- Ein biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage des ursprünglichen Strafbefehls oder des Gerichtsurteils
- Ggf. ärztliche Untersuchungsbescheinigung
- Ggf. Nachweis über Teilnahme an MPU oder
Rehabilitationsmaßnahme