Neu- & Wiedererteilung

Führerschein zurückbekommen

Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen wieder erteilt werden. Wir von der Fahrschule Wolf helfen dir dabei, dies schnellstmöglich zu erreichen.

Neuerteilung in der Fahrschule Wolf

Wiedererteilung

Die erforderlichen Maßnahmen sind sehr individuell und können eine Nachschulung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umfassen. Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du einen Antrag auf die Wiedererteilung deines Führerscheins nach Entzug stellen. Je länger der Führerscheinentzug zurückliegt, desto wahrscheinlicher wird die Fahrerlaubnisbehörde auf eine erneute Fahrprüfung bestehen. Meist genügt jedoch bereits eine Fahrstunde, um auf die praktische Prüfung vorbereitet zu sein. Die genaue Stundenzahl besprichst Du mit deinem Fahrlehrer.

 

Wiedererteilung in der Fahrschule Wolf in Pulheim

Wiedererteilung in deiner Fahrschule

Vorraussetzungen

- Antragstellung frühestens drei Monate vor Ablauf der  

 Sperrfrist

- Aktueller Sehtest

- Ein biometrisches Passfoto

- Personalausweis oder Reisepass

- Vorlage des ursprünglichen Strafbefehls oder des Gerichtsurteils

- Ggf. ärztliche Untersuchungsbescheinigung

- Ggf. Nachweis über Teilnahme an MPU oder  

Rehabilitationsmaßnahme


Fahrschule in Brauweiler
Über 30 Jahre Fahrschule Walter Wolf in Pulheim