Klassen B / B197
Klasse B
auch ( Automatik, B78 & B197 ) und begleitetes Fahren ( BF17 )
zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
nicht größer ist als 3500 kg
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klassen
AM und L
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff zu je 90 Minuten.
Erweiterung: (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L, T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff zu je 90 Minuten.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers.
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Beleuchtungsfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Die neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Ablauf der Ausbildung:
Die meiste Zeit deiner Ausbildung verbringst du im Automatik- Fahrzeug.
Du kannst dich voll auf den Verkehr konzentrieren und vorausschauendes Fahren trainieren ohne zu schalten oder abzuwürgen.
Ergänzende Schalt-Ausbildung
In mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen lernst du das Schalten und Anfahren nebenbei. Die Stunden werden in deiner Führerschein-Ausbildung integriert, so dass du nicht zusätzliche Fahrstunden benötigst.
Der Führerschein wird dadurch nicht teurer!
Testfahrt mit deinem Fahrlehrer
Um zu bestätigen, dass du Schaltwagen fahren kannst, machst du eine Testfahrt. Ganz entspannt mit deinem Fahrlehrer und ohne offiziellen Prüfer. Die Fahrt dauert mindestens 15 Minuten und muss inner- und außerorts stattfinden.
Hast du die Testfahrt mit deinem Fahrlehrer bestanden, stellt unser Büro dir eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass du in der Lage bist Schaltwagen zu fahren. Diese wird von dir bei der praktischen Prüfung einfach vorgelegt.