Klasse A / A1 & A2
Termine im Jahr 2024
für klassenspezifischer Motorrad-Unterricht der Klassen AM/A1/A2/A und B196
Samstag, den 02.03.2024, 8:00 Uhr
dieser Unterricht findet in den Räumen der
Fahrschule Wolf, Venloer Str. 138, 50259 Pulheim statt!
(Stand 28.01.2024)
Klasse A
Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung
Voraussetzung:
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B/A1 voraus. )
Einschluss der Klasse:
AM, A1 und A2
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers:
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Klasse A2
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B / A1 voraus.)
Einschluss der Klasse:
AM, A1
Theoretische Ausbildung:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minute
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Eure Sicherheit bei der praktischen Motorrad-Ausbildung liegt uns am Herzen!!
Wir bilden mit ABS und Airbag-Jacken aus!!
Klasse A1
Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse:
AM
Theoretische Ausbildung:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Mofa & Roller
Mofa:
Mindestalter 15 Jahre Fahrerlaubnisklasse
kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Ausbildung:
theoretisch und praktisch, in der Schule oder Fahrschule
Prüfung:
theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb
Kennzeichen:
Versicherungskennzeichen | Haftpflichtversicherung
Helmpflicht
Roller:
Führerscheinklasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse: Führerscheinklasse
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum des Motors maximal 50 cm³
Ausbildung:
Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
Kennzeichen:
Versicherungskennzeichen | Haftpflichtversicherung
Helmpflicht